Abtretung Filmkopien an das Schweizer Filmarchiv

Information an alle Schweizer Rechteinhaber

14.11.2017

Information an alle Schweizer Rechteinhaber

Die Stiftung SWISS FILMS und die Cinémathèque suisse informieren, dass sämtliche Filmkopien, die Eigentum von SWISS FILMS sind, per 1. Januar 2018 an die Cinémathèque suisse abgetreten werden. Nach dem Übertrag des Eigentums werden die Filmkopien gemäss den üblichen Nutzungsregeln des Schweizerischen Filmarchivs zur Verfügung gestellt (siehe unten). Die Cinémathèque suisse übernimmt die Verträge nicht, die SWISS FILMS mit den Rechteinhabern der betreffenden Filmkopien abgeschlossen hat.

Nutzungsregeln des Schweizerischen Filmarchivs:

  • Die Cinémathèque suisse ist berechtigt, das Depotmaterial für den Eigengebrauch gemäss Art. 19 und 20 URG (Urheberrechtsgestertz) Privaten und Institutionen zur Verfügung zu stellen. Dies gilt ebenfalls für Schulen, Fachhochschulen und Universitäten zu Lehr- und Forschungszwecken. Voraussetzung ist, dass die Nutzer/innen die allfälligen Vergütungen gemäss den geltenden Tarifen der Kollektivverwertung der konzessionierten Verwertungsgesellschaften leisten.
  • Wo Vergütungen für Urheberrechte geschuldet sind, sind diese vom Veranstalter abzugelten. Die Cinémathèque suisse kann Nutzungen nur für die Filme erlauben und abgelten, deren Rechte es im Einzelfall erworben hat.
  • Allfällige Handling-Gebühren und Transportkosten sind vom Veranstalter zu tragen.
  • Gemäss den Regeln der Fédération Internationale des Archives du Film (FIAF) ist das Filmarchiv befugt, die Kopien für sich selbst, seine Partnervorführstellen in der Schweiz sowie im Austausch mit den Mitgliedern der FIAF entschädigungsfrei zu benutzen.

Kontakt bei Fragen:
SWISS FILMS, Daniel Fuchs, Head of PR & Services, dfuchs@swissfilms.ch, 043 211 40 65
Cinémathèque suisse, Christophe Bolli, Head of Communication & Marketing, christophe.bolli@cinematheque.ch, 058 800 02 51