Kulanzregelung SWISS FILMS Supportmassnahmen

Auszahlungsmodus für Unterstützungsgelder und Supportmassnahmen für die Dauer der Covid-19­-Krise

03.04.2020

Auszahlungsmodus für Unterstützungsgelder und Supportmassnahmen für die Dauer der Covid-19­-Krise

Stand 30. März 2020

 

Festival Support

Für Antragsteller*innen (Rechteinhaber*innen) gilt:

Bei Annullation des Festivals:

  • Gesprochene und von SWISS FILMS bestätigte Pauschalbeiträge werden gegen Beleg der Kosten für Online-Promotion, Flüge, Hotel, Umbuchungen oder Stornie­rungen ausbezahlt. Es werden nur die angefallenen Kosten ausbezahlt.

  • Gesprochene und von SWISS FILMS bestätigte Beitragsbeschlüsse für die Festivalsektionen A1 und A2 werden gegen Beleg der angefallenen Kosten ausbezahlt.

Bei Verschiebung des Festivals:

  • Die Rechteinhaber*innen sind erneut antrags­berechtigt, unabhängig davon, ob die festgelegte Pauschale zur Deckung der angefallenen Kosten für das ursprüngliche Festivaldatum bereits aus­ geschöpft wurde. Ausbezahlt werden gegen Beleg die effektiven Kosten, die erneut anfallen.

Kontakt: support@swissfilms.ch

>> Festival Support

Exportförderung

Für Antragsteller*innen (Verleiher*innen und Rechte­ inhaber*innen) im Bereich europäische und ausser­ europäische Exportförderung gilt:

Bei Verschiebung des Kinostarts:

  • Internationale Verleiher*innen, die einen Beitrags­beschluss des Bundesamts für Kultur erhalten haben und die den Kinostart bestätigt hatten, können gegen Nachweis der im Rahmen des Antrags geplanten oder bereits getätigten Distributionskosten die erste Rate abrufen.

Bei Abbruch des Kinostarts:

  • Internationale Verleiher*innen, bei denen die Kinoauswertung abgeschlossen oder frühzeitig beendet werden musste, können die zweite Rate nach Vorweisen einer Zwischenabrechnung über bereits getätigte Leistungen abrufen.

Bei neuen Kinostarts:

  • Die Eingabetermine für die Exportförderung bleiben bis auf weiteres bestehen.

SWISS FILMS weist darauf hin, dass mit dem VOD Support ein alternatives Distributionsinstrument zur Förderung von Schweizer Filmen auf VOD­-Plattformen besteht.

Kontakt: support@swissfilms.ch

>> Distribution Support und Eingabetermine

VOD Support

Für Antragsteller*innen (Rechteinhaber*innen und internationale Verleiher*innen, die aktuell auf alternative Distribution setzen) gilt:

Anträge im Bereich VOD Support:

  • für den Verleih von Schweizer Filmen auf inter­nationalen VOD-­Plattformen können laufend gestellt werden.
  • SWISS FILMS akzeptiert unter den aktuellen Umständen in begründeten Fällen auch Plattformen, die nicht auf der SWISS FILMS VOD­-Liste aufgeführt sind.

Kontakt: support@swissfilms.ch

>> VOD Support
>> SWISS FILMS VOD-­Liste

Film Sales Support (FSS)

Für Antragsteller*innen (Sales) gilt:

Bei Verschiebung oder Ausfall des Marktes:

  • Angefallene Kosten werden gegen Beleg und im Rahmen der gesprochenen Beiträge ausbezahlt.

Bei Durchführung digitaler Märkte:

  • Anträge für Unterstützung können im Rahmen des FSS gestellt werden.
  • Die Kostenbeteiligung erfolgt im Rahmen des regulären FSS.
  • Anträge für ein Digital Online Campaigning können zusätzlich gestellt werden.

SWISS FILMS orientiert sich an den Empfehlungen und Guidelines der European Film Promotion EFP. SWISS FILMS weist darauf hin, dass mit dem VOD Support ein alternatives Distributionsinstrument zur Förderung Schweizer Filme auf VOD­-Plattformen besteht.

>> FSS Guidelines during Corona: new temporary guidelines for digital promotion campaigns (EFP, 7. April 2020)

Kontakt: support@swissfilms.ch

>> Film Sales Support
>> EFP Film Sales Support

Internationale Programme mit Schweizer Filmen

Für Antragsteller*innen (Rechteinhaber*innen, Regisseur*innen) gilt:

Bei Absage oder Verschiebung des Programms:

  • Die Auszahlung angefallener Kosten (wie Flüge, Umbuchungen oder Stornierungen) werden gegen Beleg ausbezahlt.

  • Die Rechteinhaber*innen und Regisseur*innen sind bei späterer Durchführung des Programms erneut antragsberechtigt.

Kontakt: info@swissfilms.ch

Generelle Hinweise

Der Bundesrat hat verschiedene Massnahmen beschlossen, um den Schweizer Kultursektor in der aktuell schwierigen Lage zu unterstützen:

www.bak.admin.ch/bak/de/home/themen/coronavirus.html

Lösungen für die Gesamtwirtschaft wie Kurzarbeits­ entschädigung für Angestellte in befristeten Arbeits­ verhältnissen, Entschädigung bei Erwerbsausfällen für Selbstständige, Liquiditätshilfen für Unternehmen gelten ausdrücklich auch für den Kultursektor:

www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-78515.html

SWISS FILMS ist mit internationalen Festivals und internationalen Branchenvertreter*innen im regel­ mässigen Austausch, auch über den Dachverband EFP. Wir publizieren regelmässig die aktuellen Entscheide zur Absage, digitalen Durchführung oder Verschiebung der Festivals auf unserer Website (>> Festival Search).

Weiterhin sind wir für Beratungen zur internationalen Auswertungsstrategie von Schweizer Filmen für Sie da. Wir suchen mit Ihnen gemeinsam Lösungen, um Sie bei der Auswertung und Promotion Ihrer Filme unter diesen schwierigen Umständen bestmöglich zu unterstützen.

SWISS FILMS, 30. März 2020