Exportförderung
Mehr Gesuche, weniger Mittel
12.03.2026
Um die Sichtbarkeit von Schweizer Filmen im Ausland zu verbessern, fördert das Bundesamt für Kultur (BAK) deren Verleih und Vertrieb. SWISS FILMS ist zuständig für die administrative Durchführung dieser Massnahme und berät ausländische Verleiher im Vorfeld. Die Entscheide werden durch eine vom BAK eingesetzte Expert:innen-Kommission gefällt.
Vor der Pandemie waren primär Gesuche aus Europa sowie eine limitierte Länderliste ausserhalb Europas für die Exportförderung zulässig. Ab 2021 konnten Gesuche neu weltweit unterstützt werden und der Evaluierungsmodus wurde auf ein vereinfachtes Verfahren der Einzelexpertise umgestellt. In der Folge stieg die Anzahl geförderter Gesuche jedes Jahr stetig an. Dies führte zu einer Überbuchung der jährlich für die Exportförderung verfügbaren Kredite des BAK. Dies verdeutlichen die Zahlen aus 2023 (Budget CHF 550'000.–, gesprochene Gelder: CHF 1'066'745.–) und 2024 (Budget CHF 536'800.–, gesprochene Gelder: CHF 727'861.–). Aus diesem Grund musste das BAK im laufenden Jahr per 23. Juli 2025 die Gesuchseinreichung stoppen, weil das Budget schon ausgeschöpft war.
Seit 2025 stehen gemäss Verteilplan des BAK für die Exportförderung von Schweizer Filmen CHF 500'000.– zur Verfügung. SWISS FILMS suchte mit dem BAK nach praktikablen Lösungen, um unter den neuen Konditionen eine etwas breitere und kohärente Unterstützung der Gesuche zu ermöglichen. Das BAK führt per 2026 nun fünf Kommissionssitzungen ein, welche im Schnitt ca. CHF 100'000.– pro Sitzung vergeben können. Diese beschränkten Mittel führen zwangsläufig zu einer höheren Kompetitivität unter den Gesuchstellenden. Aufgrund des Aufschubs von Gesuchen aus 2025 war mit einer höheren Anzahl Gesuchen insbesondere für die erste Sitzung im Januar 2026 zu rechnen. Auf Empfehlung von SWISS FILMS wurde die zur Verfügung stehende Summe für den ersten Sitzungstermin zwar etwas angehoben, doch konnten auch so nicht alle von der Qualität und Kohärenz zulässigen Dossiers unterstützt werden: Insgesamt wurden 18 Gesuche eingereicht und eine Fördersumme von CHF 380'000.– beantragt. Letztlich konnten zum Bedauern der Expert:innen-Kommission nur 7 Gesuche unterstützt werden und eine Summe von CHF 125'000.– gesprochen werden.
Falls sich die hohe Anzahl an Dossiers pro Eingabetermin hält, werden auch in den zukünftigen Kommissions-Sitzungen nicht alle zulässigen Gesuche unterstützt werden können. SWISS FILMS empfiehlt deshalb den Verleiher:innen nicht zwingend die Maximalbeiträge zu beantragen.